[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-alkstv-7a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"alkstv","Verordnung zur Durchführung des Alkoholsteuergesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-03-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Falkstv\u002Fxml.zip",6918672,"§ 7a","7a","Überprüfung der Erlaubnis",null,"Das Hauptzollamt überprüft unbeschadet anlassbezogener Überprüfungsmaßnahmen regelmäßig, ob die Verpflichtungen aus der Erlaubnis nach § 6 eingehalten werden. Zudem überprüft es regelmäßig, ob der Erlaubnisinhaber die Bedingungen und Voraussetzungen für die Erlaubnis weiterhin erfüllt. Die regelmäßigen Überprüfungsmaßnahmen werden innerhalb von drei Jahren nach der letzten Überprüfungsmaßnahme oder der Neuerteilung durchgeführt.","ALKSTV - § 7a Überprüfung der Erlaubnis\n\nDas Hauptzollamt überprüft unbeschadet anlassbezogener Überprüfungsmaßnahmen regelmäßig, ob die Verpflichtungen aus der Erlaubnis nach § 6 eingehalten werden. Zudem überprüft es regelmäßig, ob der Erlaubnisinhaber die Bedingungen und Voraussetzungen für die Erlaubnis weiterhin erfüllt. Die regelmäßigen Überprüfungsmaßnahmen werden innerhalb von drei Jahren nach der letzten Überprüfungsmaßnahme oder der Neuerteilung durchgeführt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Sicherheitsleistung","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Steuerlagerinhaber, Erteilung der Erlaubnis","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Steuerlagerinhaber, Antrag auf Erlaubnis","5",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Änderung von Verhältnissen","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Steuerlagerinhaber; Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Belegheft, Buchführung","10",[],false]