[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-altvpibv-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"altvpibv","Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-07-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faltvpibv\u002Fxml.zip",6918947,"§ 11","11","Informationen zum Anbieterwechsel und zur Kündigung des Vertrags",null,"(1) Zum Anbieterwechsel und zur Kündigung des Vertrags nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 des Gesetzes sind folgende Informationen zu geben: 1.die Wechselkosten,\n2.jeweils für eine Vertragsdauer von 1, 5, 12, 20 und 30 Jahren, jedoch längstens bis zum Beginn der Auszahlungsphase a)die Summe der geplanten Beiträge und Zulagen,\nb)der Übertragungs- oder Auszahlungswert nach Minderung durch Kosten bei einer Wertentwicklung nach § 10 Absatz 1,\nc)das Verhältnis der unter den Buchstaben b und a genannten Werte zueinander in Prozent,\n3.ein Hinweis darauf, dass beim neuen Anbieter möglicherweise erneut Abschluss- und Vertriebskosten anfallen,\n4.bei Altersvorsorgeverträgen ein Hinweis darauf, dass bei einer Kündigung mit Auszahlung die bisher gewährte Förderung zurückgezahlt werden muss, soweit keine wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes erfolgt.\n(2) Besteht ein Kündigungsrecht mit Auszahlungsmöglichkeit und ist der Wert nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b bei einer solchen Kündigung des Vertrags geringer als bei einem Anbieterwechsel, so ist dieser Wert anzugeben, andernfalls der Wert bei einem Anbieterwechsel.\n(3) Ist bei Basisrentenverträgen oder bei Altersvorsorgeverträgen nach § 1 Absatz 1a des Gesetzes ein Anbieterwechsel ausgeschlossen, so ist darauf hinzuweisen. In diesem Fall müssen die Informationen nach Absatz 1 nicht gegeben werden.","ALTVPIBV - § 11 Informationen zum Anbieterwechsel und zur Kündigung des Vertrags\n\n(1) Zum Anbieterwechsel und zur Kündigung des Vertrags nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 des Gesetzes sind folgende Informationen zu geben: 1.die Wechselkosten,\n2.jeweils für eine Vertragsdauer von 1, 5, 12, 20 und 30 Jahren, jedoch längstens bis zum Beginn der Auszahlungsphase a)die Summe der geplanten Beiträge und Zulagen,\nb)der Übertragungs- oder Auszahlungswert nach Minderung durch Kosten bei einer Wertentwicklung nach § 10 Absatz 1,\nc)das Verhältnis der unter den Buchstaben b und a genannten Werte zueinander in Prozent,\n3.ein Hinweis darauf, dass beim neuen Anbieter möglicherweise erneut Abschluss- und Vertriebskosten anfallen,\n4.bei Altersvorsorgeverträgen ein Hinweis darauf, dass bei einer Kündigung mit Auszahlung die bisher gewährte Förderung zurückgezahlt werden muss, soweit keine wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes erfolgt.\n(2) Besteht ein Kündigungsrecht mit Auszahlungsmöglichkeit und ist der Wert nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b bei einer solchen Kündigung des Vertrags geringer als bei einem Anbieterwechsel, so ist dieser Wert anzugeben, andernfalls der Wert bei einem Anbieterwechsel.\n(3) Ist bei Basisrentenverträgen oder bei Altersvorsorgeverträgen nach § 1 Absatz 1a des Gesetzes ein Anbieterwechsel ausgeschlossen, so ist darauf hinzuweisen. In diesem Fall müssen die Informationen nach Absatz 1 nicht gegeben werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 10","Berechnungen für die Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis","10",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 9","Annahmen für die Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis","9",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 8","Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis","8",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 12","Informationen bei Zusatzabsicherungen","12",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 13","Form des Produktinformationsblatts","13",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 14","Muster-Produktinformationsblatt","14",[],false]