[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-altvpibv-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"altvpibv","Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-07-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faltvpibv\u002Fxml.zip",6918948,"§ 12","12","Informationen bei Zusatzabsicherungen",null,"(1) Die zusätzlichen Angaben nach § 7 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes bei ergänzenden Absicherungen umfassen insbesondere: 1.die Beitragsanteile für die ergänzende Absicherung in Euro,\n2.Hinweise auf die im Vertrag enthaltenen Leistungsausschlüsse bei einer ergänzenden Absicherung der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit oder der Dienstunfähigkeit oder bei einer zusätzlichen Absicherung von Hinterbliebenen sowie\n3.Hinweise auf die Obliegenheiten, die bei Vertragsschluss, während der Laufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Vertragspartner zu beachten sind, sowie Hinweise auf die Rechtsfolgen einer Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten.\n(2) Ergeben sich nach der Ausstellung des Produktinformationsblatts Leistungsausschlüsse, beispielsweise aufgrund einer danach vorgenommenen Risikoprüfung, so hat der Anbieter dem Vertragspartner ein neues Produktinformationsblatt auszustellen.","ALTVPIBV - § 12 Informationen bei Zusatzabsicherungen\n\n(1) Die zusätzlichen Angaben nach § 7 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes bei ergänzenden Absicherungen umfassen insbesondere: 1.die Beitragsanteile für die ergänzende Absicherung in Euro,\n2.Hinweise auf die im Vertrag enthaltenen Leistungsausschlüsse bei einer ergänzenden Absicherung der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit oder der Dienstunfähigkeit oder bei einer zusätzlichen Absicherung von Hinterbliebenen sowie\n3.Hinweise auf die Obliegenheiten, die bei Vertragsschluss, während der Laufzeit und bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Vertragspartner zu beachten sind, sowie Hinweise auf die Rechtsfolgen einer Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten.\n(2) Ergeben sich nach der Ausstellung des Produktinformationsblatts Leistungsausschlüsse, beispielsweise aufgrund einer danach vorgenommenen Risikoprüfung, so hat der Anbieter dem Vertragspartner ein neues Produktinformationsblatt auszustellen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 11","Informationen zum Anbieterwechsel und zur Kündigung des Vertrags","11",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 10","Berechnungen für die Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis","10",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 9","Annahmen für die Angaben zum Preis-Leistungs-Verhältnis","9",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 13","Form des Produktinformationsblatts","13",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 14","Muster-Produktinformationsblatt","14",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 15","Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags","15",[],false]