[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-amg_1976-87":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"amg_1976","Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-08-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Famg_1976\u002Fxml.zip",9770860,"§ 87","87","Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung","Haftung für Arzneimittelschäden","Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist. In diesem Fall kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangt werden.","AMG_1976 - Haftung für Arzneimittelschäden - § 87 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung\n\nIm Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten ist. In diesem Fall kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangt werden.",{"abschnitt":21},"Sechzehnter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 86","Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung","86",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 85","Mitverschulden","85",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 84a","Auskunftsanspruch","84a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 88","Höchstbeträge","88",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 89","Schadensersatz durch Geldrenten","89",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 90",null,"90",[],false]