[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-amwhv-41d":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"amwhv","Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-11-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Famwhv\u002Fxml.zip",9771072,"§ 41d","41d","Format des Einheitlichen Europäischen Codes","Ergänzende Vorschriften für die Kodierung von Gewebe und Gewebezubereitungen","(1) Der Einheitliche Europäische Code muss die folgenden Anforderungen erfüllen: 1.der Einheitliche Europäische Code wird in visuell lesbarer Form angezeigt; ihm ist das Akronym „SEC“ vorangestellt;\n2.der Einheitliche Europäische Code wird mit der Spendenkennungssequenz und der Produktkennungssequenz, getrennt durch eine Leerstelle oder in zwei aufeinanderfolgenden Zeilen, gedruckt.\n(2) Andere Systeme für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit können zusätzlich verwendet werden.","AMWHV - Ergänzende Vorschriften für die Kodierung von Gewebe und Gewebezubereitungen - § 41d Format des Einheitlichen Europäischen Codes\n\n(1) Der Einheitliche Europäische Code muss die folgenden Anforderungen erfüllen: 1.der Einheitliche Europäische Code wird in visuell lesbarer Form angezeigt; ihm ist das Akronym „SEC“ vorangestellt;\n2.der Einheitliche Europäische Code wird mit der Spendenkennungssequenz und der Produktkennungssequenz, getrennt durch eine Leerstelle oder in zwei aufeinanderfolgenden Zeilen, gedruckt.\n(2) Andere Systeme für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit können zusätzlich verwendet werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5b",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 41c","Kodierung in anderen Fällen und sonstige Pflichten der Gewebeeinrichtungen","41c",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 41b","Bestimmungen für die Verwendung des Einheitlichen Europäischen Codes; Meldepflichten","41b",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 41a","Europäisches Kodierungssystem für Gewebe und Gewebezubereitungen","41a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 41e","Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz","41e",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 41f","Ergänzende Anforderungen zur Kennzeichnung","41f",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 41g","Ergänzende Anforderungen zur Einfuhr","41g",[],false]