[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-anzv_2006-5e":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"anzv_2006","Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fanzv_2006\u002Fxml.zip",9771185,"§ 5e","5e","Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen)",null,"(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes haben 1.Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 1 und\n2.Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 8\nzu verwenden. In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung der Befugnis anzugeben.\n(2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15a des Kreditwesengesetzes haben 1.Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“ nach Anlage 2 und\n2.Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“ nach Anlage 9\nzu verwenden. In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden anzugeben.","ANZV_2006 - § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen)\n\n(1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes haben 1.Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 1 und\n2.Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern“ nach Anlage 8\nzu verwenden. In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung der Befugnis anzugeben.\n(2) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15a des Kreditwesengesetzes haben 1.Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“ nach Anlage 2 und\n2.Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular „Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans“ nach Anlage 9\nzu verwenden. In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden anzugeben.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5d","Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person","5d",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5c","Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person","5c",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5b","Erklärungen der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Personen und des anzeigenden Instituts","5b",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5f","Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall","5f",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat)","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland, Befreiungen)","7",[],false]