[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-anzv_2006-anlage-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"anzv_2006","Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-12-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fanzv_2006\u002Fxml.zip",9771210,"Anlage 4","anlage-4","(zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)",null,"(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2812 — 2813)\nKBAnlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,Unternehmenslistewird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Unternehmens\tNr.\tFirma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ6 und Staat; Register-Nr.\u002FAmtsgericht6, Rechtsträgerkennung7, Wirtschaftszweig8; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9\tKapital des Unternehmens16\tVerhältnis zum Institut\nTsd. Euro\tFremdwährung\nWährung\tTsd.\nDie durchgerechnete Kapitalquote beträgt        Prozent.\nBeteiligungsstrukturCBeteiligtes Unternehmen\tBeteiligungs- unternehmen\tbesonderer Vermittler\tArtE\tKapitalanteil13\tStimm- rechts- anteil13, 17 in Prozent\tbeherr-schender Einfluss\nin Prozent\tTsd. Euro\nNennwert14\tBuchwert15\nFußnoten:\nDie Fußnoten 6 bis 17 entsprechen den Fußnoten in Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige) und Anlage 5 (passivische Beteiligungsanzeige).\nDiese Seite ist nicht mit einzureichen.\nSofern die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen beigefügt ist, sind in Nummer 4 des Hauptvordrucks der aktivischen Beteiligung, in Nummer 5 des Hauptvordrucks der passivischen Beteiligung bzw. in Nummer 3 des Hauptvordrucks für Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG keine Angaben zu machen.Führt eine mittelbare Beteiligungsbeziehung über mehrere Beteiligungsketten vom Institut zum Beteiligungsunternehmen (bei aktivischer Beteiligung) bzw. vom Anteilseigner zum Institut oder zum ausländischen nachgeordneten Unternehmen oder vom gemeinsamen Mutterunternehmen zum Schwesterunternehmen (bei passivischer Beteiligungsanzeige), so ist nur eine Anzeige mit einer Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen einzureichen, die alle vorhandenen Beteiligungsketten darstellt.Die Unternehmensliste enthält alle Unternehmen, die in der Beteiligungsstruktur vorkommen.Das anzeigepflichtige Institut steht bei aktivischen Beteiligungen immer an erster Stelle, bei passivischen an letzter Stelle. Bei der Anzeige von Schwesterunternehmen steht das gemeinsame Mutterunternehmen an erster und das Schwesterunternehmen an letzter Stelle. Bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen steht der Anteilseigner an erster und das nachgeordnete ausländische Unternehmen an letzter Stelle.Die Anzahl der Zeilen in der Unternehmensliste und der Beteiligungsstruktur ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.Ist das Beteiligungsunternehmen ein Tochterunternehmen des anzeigepflichtigen Instituts, ist „Tochter“ einzutragen. Ist das Beteiligungsunternehmen ein Mutterunternehmen, ist „Mutter“ einzutragen; bei Unternehmensbeziehungen zu Schwesterunternehmen ist „Schwester\" einzutragen.Liegt eines der folgenden besonderen Zurechnungsverhältnisse vor, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“ die Nummer der Person oder des Unternehmens laut Unternehmensliste einzutragen, die oder das die besondere Vermittlerposition gemäß der folgenden Übersicht einnimmt.  In der Spalte „Art“ ist der entsprechende Kennbuchstabe des besonderen Zurechnungsverhältnisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig.Verhältnis\tbesondere Position\tSpalte Art\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG\tDritter im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (insb. Treuhänder)\t„T“\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG\tSicherungsnehmer\t„S“\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG\tNießbrauchsgeber\t„N“\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG\tErklärungsempfänger\t„E“\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG\tVertretener im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG\t„V“\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 WpHG\tAuf Grund einer Vereinbarung zur Ausübung der Stimmrechte Berechtigter im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 WpHG\t„A“\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 WpHG\tVerwahrer im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 WpHG\t„W“\n§ 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG\tDritter im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG\t„D“\nUnterbeteiligungsverhältnis\tHauptbeteiligter\t„H“\nZusammenwirken in sonstiger Weise\tVermittelnder\t„Z“\nNur anzukreuzen, wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus einem der in § 290 Abs. 2 HGB genannten Beherrschungstatbestände ergibt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in jedem Fall zu machen.","ANZV_2006 - Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2812 — 2813)\nKBAnlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,Unternehmenslistewird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Unternehmens\tNr.\tFirma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ6 und Staat; Register-Nr.\u002FAmtsgericht6, Rechtsträgerkennung7, Wirtschaftszweig8; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9\tKapital des Unternehmens16\tVerhältnis zum Institut\nTsd. Euro\tFremdwährung\nWährung\tTsd.\nDie durchgerechnete Kapitalquote beträgt        Prozent.\nBeteiligungsstrukturCBeteiligtes Unternehmen\tBeteiligungs- unternehmen\tbesonderer Vermittler\tArtE\tKapitalanteil13\tStimm- rechts- anteil13, 17 in Prozent\tbeherr-schender Einfluss\nin Prozent\tTsd. 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Ist das Beteiligungsunternehmen ein Mutterunternehmen, ist „Mutter“ einzutragen; bei Unternehmensbeziehungen zu Schwesterunternehmen ist „Schwester\" einzutragen.Liegt eines der folgenden besonderen Zurechnungsverhältnisse vor, ist in der Spalte „besonderer Vermittler“ die Nummer der Person oder des Unternehmens laut Unternehmensliste einzutragen, die oder das die besondere Vermittlerposition gemäß der folgenden Übersicht einnimmt.  In der Spalte „Art“ ist der entsprechende Kennbuchstabe des besonderen Zurechnungsverhältnisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig.Verhältnis\tbesondere Position\tSpalte Art\n§ 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG\tDritter im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (insb. 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Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in jedem Fall zu machen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"Anlage 3","(zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV)","anlage-3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"Anlage 2","(zu § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AnzV)","anlage-2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"Anlage 1","(zu § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AnzV)","anlage-1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Anlage 5","(zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV)","anlage-5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 6","(zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV)","anlage-6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 7","(zu § 11 Abs. 2 AnzV)","anlage-7",[],false]