[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ao-117f":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ao","Abgabenordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-03-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fao_1977\u002Fxml.zip",6919962,"§ 117f","117f","Zusammenarbeit mit zentralen Kontaktstellen","Rechts- und Amtshilfe","(1) Auf ein Ersuchen hin, das bei der nach Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2023\u002F977 für die Bundesrepublik Deutschland benannten nationalen zentralen Kontaktstelle eingegangen ist, haben die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden der zentralen Kontaktstelle verfügbare Informationen im Sinne des § 117c Absatz 2 nach § 117c Absatz 3 zu übermitteln.\n(2) Nach § 117c übermittelte Informationen werden in Kopie auch der für die Bundesrepublik Deutschland benannten nationalen zentralen Kontaktstelle übermittelt. Wenn die nach § 117c ersuchten Informationen zur Beantwortung nicht der nach Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2023\u002F977 benannten zentralen Kontaktstelle des ersuchenden Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt wurden, wird auch dieser zentralen Kontaktstelle eine Kopie der Informationen übermittelt.\n(3) Die Übermittlung an die zentrale Kontaktstelle des ersuchenden Mitgliedstaates nach Absatz 2 Satz 2 unterbleibt, wenn dadurch Folgendes gefährdet wird: 1.eine laufende hochsensible Ermittlung, bei der die Verarbeitung von Informationen ein angemessenes Maß an Vertraulichkeit erfordert,\n2.Terrorismusfälle, bei denen es sich nicht um Not- oder Krisenmanagementsituationen handelt, oder\n3.die Sicherheit einer oder mehrerer Personen.","AO - Allgemeine Verfahrensvorschriften - Verfahrensgrundsätze - Rechts- und Amtshilfe - § 117f Zusammenarbeit mit zentralen Kontaktstellen\n\n(1) Auf ein Ersuchen hin, das bei der nach Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2023\u002F977 für die Bundesrepublik Deutschland benannten nationalen zentralen Kontaktstelle eingegangen ist, haben die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden der zentralen Kontaktstelle verfügbare Informationen im Sinne des § 117c Absatz 2 nach § 117c Absatz 3 zu übermitteln.\n(2) Nach § 117c übermittelte Informationen werden in Kopie auch der für die Bundesrepublik Deutschland benannten nationalen zentralen Kontaktstelle übermittelt. Wenn die nach § 117c ersuchten Informationen zur Beantwortung nicht der nach Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2023\u002F977 benannten zentralen Kontaktstelle des ersuchenden Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt wurden, wird auch dieser zentralen Kontaktstelle eine Kopie der Informationen übermittelt.\n(3) Die Übermittlung an die zentrale Kontaktstelle des ersuchenden Mitgliedstaates nach Absatz 2 Satz 2 unterbleibt, wenn dadurch Folgendes gefährdet wird: 1.eine laufende hochsensible Ermittlung, bei der die Verarbeitung von Informationen ein angemessenes Maß an Vertraulichkeit erfordert,\n2.Terrorismusfälle, bei denen es sich nicht um Not- oder Krisenmanagementsituationen handelt, oder\n3.die Sicherheit einer oder mehrerer Personen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Dritter Teil","Erster Abschnitt","5. Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 117e","Ablehnungsgründe","117e",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 117d","Inhalt des Ersuchens","117d",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 117c","Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten auf Ersuchen an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Verhütung von Straftaten","117c",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 117g","Informationsübermittlung ohne Ersuchen","117g",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 117h","Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen ohne Ersuchen","117h",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 117i","Informationsübermittlung an Schengen-assoziierte Staaten","117i",[],false]