[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ao-120":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":106},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ao","Abgabenordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-03-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fao_1977\u002Fxml.zip",6919971,"§ 120","120","Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt","Verwaltungsakte","(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden.\n(2) Unbeschadet des Absatzes 1 darf ein Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen werden mit 1.einer Bestimmung, nach der eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt (Befristung),\n2.einer Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder einer Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt (Bedingung),\n3.einem Vorbehalt des Widerrufs\noder verbunden werden mit 4.einer Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (Auflage),\n5.einem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage.\n(3) Eine Nebenbestimmung darf dem Zweck des Verwaltungsakts nicht zuwiderlaufen.","AO - Allgemeine Verfahrensvorschriften - Verwaltungsakte - § 120 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt\n\n(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden.\n(2) Unbeschadet des Absatzes 1 darf ein Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen werden mit 1.einer Bestimmung, nach der eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt (Befristung),\n2.einer Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder einer Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt (Bedingung),\n3.einem Vorbehalt des Widerrufs\noder verbunden werden mit 4.einer Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (Auflage),\n5.einem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage.\n(3) Eine Nebenbestimmung darf dem Zweck des Verwaltungsakts nicht zuwiderlaufen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 119","Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts","119",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 118","Begriff des Verwaltungsakts","118",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 117l","Statistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe","117l",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 121","Begründung des Verwaltungsakts","121",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 122","Bekanntgabe des Verwaltungsakts","122",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 122a","Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf","122a",[50,57,63,69,74,80,86,91,96,101],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BFH, Urt. v. 28.10.2021 – IV R 12\u002F19","ECLI:DE:BFH:2021:U.281021.IVR12.19.0","NV: Ist bei der Feststellung der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 EStG die festzusetzende Gewerbesteuer nach § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 5 AO geschätzt worden, kann diese Feststellung weder gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (Anpassung an einen Grundlagenbescheid) noch gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) geändert werden, wenn die zuständige Behörde die Festsetzung der betreffenden Gewerbesteuer versäumt und deshalb Festsetzungsverjährung eintritt.","2021-10-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202250004.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BFH, Urt. v. 12.02.2020 – X R 28\u002F18","ECLI:DE:BFH:2020:U.120220.XR28.18.0","1. Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung zinsersparend früher abzulösen .\n2. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) ist befugt, die Unwirksamkeit eines Bescheids über die Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags (§ 92b EStG) durch eigenständigen Verwaltungsakt festzustellen, sofern der Bescheid unter einer --bestandskräftig gewordenen-- auflösenden Bedingung erlassen worden war und die Bedingung eingetreten ist .","2020-02-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202010135.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":56},"BFH, Urt. v. 23.10.2018 – VII R 44\u002F17","ECLI:DE:BFH:2018:U.231018.VIIR44.17.0","1. Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Steuerforderung zu dulden, die aus einem rechtsbeständigen Vorauszahlungsbescheid resultiert, ist mit einer Bedingung gemäß § 14 AnfG zu versehen .\n2. Fehlt diese Bedingung, ist der Duldungsbescheid rechtswidrig . Der für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 AnfG maßgebliche Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der FG-Entscheidung .\n3. Verpflichtet der Duldungsbescheid zur Duldung der Vollstreckung mehrerer Steuerforderungen, die nur zum Teil auf einem Vorauszahlungsbescheid beruhen, und fehlt insoweit die gemäß § 14 AnfG aufzunehmende Bedingung, ist der Duldungsbescheid nur insoweit rechtswidrig .\n4. Das FA kann die fehlende Bedingung im finanzgerichtlichen Verfahren durch Erlass eines Änderungsbescheids nachholen .","2018-10-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201910005.zip",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":72,"date":67,"source_url":73,"source_type":56},"BFH, Urt. v. 23.10.2018 – VII R 21\u002F18","ECLI:DE:BFH:2018:U.231018.VIIR21.18.0","Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten .","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201910006.zip",{"title":75,"ecli":76,"leitsatz":77,"date":78,"source_url":79,"source_type":56},"BFH, Urt. v. 14.09.2017 – IV R 28\u002F14","ECLI:DE:BFH:2017:U.140917.IVR28.14.0","NV: Für die Reichweite eines Vorläufigkeitsvermerks kommt es darauf an, wie der Adressat den materiellen Regelungsgehalt nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte .","2017-09-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201750276.zip",{"title":81,"ecli":82,"leitsatz":83,"date":84,"source_url":85,"source_type":56},"BFH, Urt. v. 05.05.2015 – VII R 58\u002F13",null,"NV: Die Branntweinsteuer entsteht nach § 139 Abs. 2 Satz 1 BranntwMonG a.F. infolge zweckwidriger Verwendung der Erzeugnisse auch in den Fällen, in denen das Erzeugnis zwar zur Herstellung der in § 132 Abs. 1 Nr. 4 BranntwMonG a.F. genannten Waren dient, jedoch von einem Dritten, der über keine Verwendererlaubnis verfügt, an einem vom Unternehmen des Erlaubnisinhabers entfernten Ort gelagert und verwendet wird.","2015-05-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201550222.zip",{"title":87,"ecli":82,"leitsatz":88,"date":89,"source_url":90,"source_type":56},"BFH, Urt. v. 26.06.2014 – III R 6\u002F13","Erlässt die Familienkasse auf einen zeitlich nicht konkretisierten Kindergeldantrag einen Festsetzungsbescheid, der eine Befristung bis zu einem in der Zukunft liegenden Monat enthält, so hat sie damit über den Antrag in vollem Umfang und nicht nur zum Teil entschieden.","2014-06-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201410241.zip",{"title":92,"ecli":82,"leitsatz":93,"date":94,"source_url":95,"source_type":56},"BFH, Urt. v. 06.08.2013 – VII R 15\u002F12","Eine Steuerberatungsgesellschaft kann auch dann anerkannt werden, wenn die erforderliche berufliche Niederlassung ihres Geschäftsführers am Ort der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Anerkennungsantrag noch nicht unterhalten wird, sofern es nicht erkennbar an der ernstlichen Absicht fehlt, eine solche Niederlassung alsbald zu begründen und zu unterhalten.\nDie Anerkennung der Gesellschaft darf unter die aufschiebende Bedingung gestellt werden, dass sie ihre werbende Tätigkeit erst entfalten darf, wenn der Geschäftsführer eine solche Niederlassung tatsächlich begründet hat.","2013-08-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201310284.zip",{"title":97,"ecli":82,"leitsatz":98,"date":99,"source_url":100,"source_type":56},"BFH, Beschl. v. 25.03.2013 – I B 26\u002F12","1. NV: Ein Bescheid, der die \"Aufhebung\" eines Verlustfeststellungsbescheids anordnet, ist im Zweifel dahin zu verstehen, dass der Feststellungsbescheid in Gänze und mit all seinen Rechtswirkungen beseitigt werden soll; damit entfällt auch ein im Feststellungsbescheid enthaltener Vorbehalt der Nachprüfung .\n2. NV: Das Fehlen einer Unterschrift des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten unter einen nicht formularmäßigen oder mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassenen Verlustfeststellungsbescheid führt nicht zu dessen Nichtigkeit .","2013-03-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201350268.zip",{"title":102,"ecli":82,"leitsatz":103,"date":104,"source_url":105,"source_type":56},"BFH, Beschl. v. 14.04.2011 – VI B 143\u002F10","1. NV: Ein Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist nicht zugleich ein konkludenter Einspruch gegen die Ablehnung dieses Antrages, so dass ein ausdrücklicher Einspruch erforderlich ist .\n2. NV: Wird eine Steuer ohne Vorläufigkeitsvermerk festgesetzt, ist der Eintritt der Festsetzungsverjährung auch dann nicht nach § 171 Abs. 8 AO gehemmt, wenn die Finanzbehörde zur vorläufigen Steuerfestsetzung verpflichtet war .\n3. NV: Die Änderung einer festsetzungsverjährten Steuerfestsetzung ist auch dann nicht zulässig, wenn diese hinsichtlich eines Punktes vorläufig hätte ergehen müssen .","2011-04-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201150350.zip",false]