[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ao-137":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":64},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ao","Abgabenordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-03-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fao_1977\u002Fxml.zip",6919986,"§ 137","137","Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen","Anzeigepflichten","(1) Steuerpflichtige, die nicht natürliche Personen sind, haben dem nach § 20 zuständigen Finanzamt und den für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinden die Umstände anzuzeigen, die für die steuerliche Erfassung von Bedeutung sind, insbesondere die Gründung, den Erwerb der Rechtsfähigkeit, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung.\n(2) Die Mitteilungen sind innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten.","AO - Durchführung der Besteuerung - Erfassung der Steuerpflichtigen - Anzeigepflichten - § 137 Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen\n\n(1) Steuerpflichtige, die nicht natürliche Personen sind, haben dem nach § 20 zuständigen Finanzamt und den für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinden die Umstände anzuzeigen, die für die steuerliche Erfassung von Bedeutung sind, insbesondere die Gründung, den Erwerb der Rechtsfähigkeit, die Änderung der Rechtsform, die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes und die Auflösung.\n(2) Die Mitteilungen sind innerhalb eines Monats seit dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Vierter Teil","Erster Abschnitt","2. Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 133","Rückgabe von Urkunden und Sachen","133",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 132","Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfsverfahren","132",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 131","Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts","131",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 138","Anzeigen über die Erwerbstätigkeit","138",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 138a","Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen","138a",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 138b","Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften","138b",[51,58],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 16.09.2021 – IV R 34\u002F18","ECLI:DE:BFH:2021:U.160921.IVR34.18.0","Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit.","2021-09-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202110233.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 15.07.2010 – III R 32\u002F08",null,"1. NV: Verletzt ein Kindergeldberechtigter seine Mitwirkungspflicht dadurch, dass er eine von der Familienkasse angeforderte Ausbildungsbescheinigung nicht vorlegt, so scheidet die Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldaufhebungsbescheids wegen groben Verschuldens i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aus .\n2. NV: Für die Frage, ob Kindergeld behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist, kommt es auf das Vorliegen von Kindergeldfestsetzungs- oder Aufhebungsbescheiden an und nicht auf den abstrakten materiell-rechtlichen Kindergeldanspruch .","2010-07-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201050638.zip",false]