[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ao-306":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ao","Abgabenordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-03-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fao_1977\u002Fxml.zip",6920198,"§ 306","306","Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen","Vollstreckung in Sachen","(1) Für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug nach § 71 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen erstreckt, gilt § 100 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen; an die Stelle des Gerichtsvollziehers tritt der Vollziehungsbeamte.\n(2) Absatz 1 gilt für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich das Recht an einem ausländischen Luftfahrzeug erstreckt, mit der Maßgabe, dass die Vorschriften des § 106 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 4 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen zu berücksichtigen sind.","AO - Vollstreckung - Vollstreckung wegen Geldforderungen - Vollstreckung in das bewegliche Vermögen - Vollstreckung in Sachen - § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen\n\n(1) Für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug nach § 71 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen erstreckt, gilt § 100 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen; an die Stelle des Gerichtsvollziehers tritt der Vollziehungsbeamte.\n(2) Absatz 1 gilt für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich das Recht an einem ausländischen Luftfahrzeug erstreckt, mit der Maßgabe, dass die Vorschriften des § 106 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 4 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen zu berücksichtigen sind.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Sechster Teil","Zweiter Abschnitt","3. Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 305","Besondere Verwertung","305",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 304","Versteigerung ungetrennter Früchte","304",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 303","Namenspapiere","303",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 307","Anschlusspfändung","307",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 308","Verwertung bei mehrfacher Pfändung","308",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 309","Pfändung einer Geldforderung","309",[],false]