[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ao-99":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":64},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ao","Abgabenordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-03-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fao_1977\u002Fxml.zip",6919938,"§ 99","99","Betreten von Grundstücken und Räumen","Beweis durch Urkunden und Augenschein","(1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen sind berechtigt, Grundstücke, Räume, Schiffe, umschlossene Betriebsvorrichtungen und ähnliche Einrichtungen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit zu betreten, soweit dies erforderlich ist, um im Besteuerungsinteresse Feststellungen zu treffen. Die betroffenen Personen sollen angemessene Zeit vorher benachrichtigt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.\n(2) Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nicht zu dem Zweck angeordnet werden, nach unbekannten Gegenständen zu forschen.","AO - Allgemeine Verfahrensvorschriften - Verfahrensgrundsätze - Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel - Beweis durch Urkunden und Augenschein - § 99 Betreten von Grundstücken und Räumen\n\n(1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen sind berechtigt, Grundstücke, Räume, Schiffe, umschlossene Betriebsvorrichtungen und ähnliche Einrichtungen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit zu betreten, soweit dies erforderlich ist, um im Besteuerungsinteresse Feststellungen zu treffen. Die betroffenen Personen sollen angemessene Zeit vorher benachrichtigt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.\n(2) Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nicht zu dem Zweck angeordnet werden, nach unbekannten Gegenständen zu forschen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Dritter Teil","Erster Abschnitt","3. Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 98","Einnahme des Augenscheins","98",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 97","Vorlage von Urkunden","97",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 96","Hinzuziehung von Sachverständigen","96",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 100","Vorlage von Wertsachen","100",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 101","Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen","101",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 102","Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse","102",[51,58],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 12.07.2022 – VIII R 8\u002F19","ECLI:DE:BFH:2022:U.120722.VIIIR8.19.0","1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.\n2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtseingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vorliegt.","2022-07-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202210175.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 17.02.2010 – 1 BvR 2664\u002F09","ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100217.1bvr266409",null,"2010-02-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE387701001.zip",false]