[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-arbgg-110":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":91},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"arbgg","Arbeitsgerichtsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1953-09-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Farbgg\u002Fxml.zip",6920568,"§ 110","110","Aufhebungsklage","Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten","(1) Auf Aufhebung des Schiedsspruchs kann geklagt werden, 1.wenn das schiedsgerichtliche Verfahren unzulässig war;\n2.wenn der Schiedsspruch auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht;\n3.wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen gegen ein gerichtliches Urteil nach § 580 Nr. 1 bis 6 der Zivilprozeßordnung die Restitutionsklage zulässig wäre.\n(2) Für die Klage ist das Arbeitsgericht zuständig, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig wäre.\n(3) Die Klage ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu erheben. Die Frist beginnt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit der Zustellung des Schiedsspruchs. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 beginnt sie mit der Rechtskraft des Urteils, das die Verurteilung wegen der Straftat ausspricht, oder mit dem Tag, an dem der Partei bekannt geworden ist, daß die Einleitung oder die Durchführung des Verfahrens nicht erfolgen kann; nach Ablauf von zehn Jahren, von der Zustellung des Schiedsspruchs an gerechnet, ist die Klage unstatthaft.\n(4) Ist der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt, so ist in dem der Klage stattgebenden Urteil auch die Aufhebung der Vollstreckbarkeitserklärung auszusprechen.","ARBGG - Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten - § 110 Aufhebungsklage\n\n(1) Auf Aufhebung des Schiedsspruchs kann geklagt werden, 1.wenn das schiedsgerichtliche Verfahren unzulässig war;\n2.wenn der Schiedsspruch auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht;\n3.wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen gegen ein gerichtliches Urteil nach § 580 Nr. 1 bis 6 der Zivilprozeßordnung die Restitutionsklage zulässig wäre.\n(2) Für die Klage ist das Arbeitsgericht zuständig, das für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig wäre.\n(3) Die Klage ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu erheben. Die Frist beginnt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit der Zustellung des Schiedsspruchs. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 3 beginnt sie mit der Rechtskraft des Urteils, das die Verurteilung wegen der Straftat ausspricht, oder mit dem Tag, an dem der Partei bekannt geworden ist, daß die Einleitung oder die Durchführung des Verfahrens nicht erfolgen kann; nach Ablauf von zehn Jahren, von der Zustellung des Schiedsspruchs an gerechnet, ist die Klage unstatthaft.\n(4) Ist der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt, so ist in dem der Klage stattgebenden Urteil auch die Aufhebung der Vollstreckbarkeitserklärung auszusprechen.",{"teil":21},"Vierter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 109","Zwangsvollstreckung","109",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 108","Schiedsspruch","108",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 107","Vergleich","107",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 111","Änderung von Vorschriften","111",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 112","Übergangsregelungen; Verordnungsermächtigung","112",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 113","Berichterstattung","113",[49,56,62,67,71,77,82,86],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BAG, Urt. v. 21.12.2022 – 7 AZR 448\u002F21","ECLI:DE:BAG:2022:211222.U.7AZR448.21.0",null,"2022-12-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600065649.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":55},"BAG, Urt. v. 20.03.2019 – 7 AZR 237\u002F17","ECLI:DE:BAG:2019:200319.U.7AZR237.17.0","Verstößt eine nach § 96 NV Bühne ausgesprochene Nichtverlängerungsmitteilung gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters gemäß § 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG, hat dies nach § 134 BGB die Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung zur Folge. § 15 Abs. 6 AGG steht dem nicht entgegen.","2019-03-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600057701.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":52,"date":65,"source_url":66,"source_type":55},"BAG, Urt. v. 02.08.2017 – 7 AZR 602\u002F15","ECLI:DE:BAG:2017:020817.U.7AZR602.15.0","2017-08-02","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600054052.zip",{"title":68,"ecli":69,"leitsatz":52,"date":65,"source_url":70,"source_type":55},"BAG, Urt. v. 02.08.2017 – 7 AZR 601\u002F15","ECLI:DE:BAG:2017:020817.U.7AZR601.15.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600054053.zip",{"title":72,"ecli":73,"leitsatz":74,"date":75,"source_url":76,"source_type":55},"BAG, Urt. v. 28.09.2016 – 7 AZR 128\u002F14","ECLI:DE:BAG:2016:280916.U.7AZR128.14.0","Wird ein Spruch des Bühnenoberschiedsgerichts nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen versehen und von den Mitgliedern des Bühnenoberschiedsgerichts unterschrieben der Geschäftsstelle des Bühnenoberschiedsgerichts übergeben, gilt dieser als nicht mit Gründen versehen. Die fehlende Begründung stellt einen Verfahrensfehler iSv. § 110 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG dar, der bei einer entsprechenden Verfahrensrüge zur Folge hat, dass der Schiedsspruch der Aufhebung unterliegt. Die Arbeitsgerichte haben dann unmittelbar und ohne die durch die Revisionsähnlichkeit des Aufhebungsverfahrens bedingten Beschränkungen über das Sachbegehren zu entscheiden.","2016-09-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600051690.zip",{"title":78,"ecli":52,"leitsatz":79,"date":80,"source_url":81,"source_type":55},"BAG, Urt. v. 15.05.2013 – 7 AZR 665\u002F11","1. Die nach dem Bühnentarifrecht erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung hat auf Arbeitgeberseite die Person durchzuführen, die für die Entscheidung über den Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung zuständig ist. Eine Vertretung kann nach der maßgeblichen Vertretungsregelung erfolgen. Eine Delegation ist nicht zulässig.\n2. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, zu einer derartigen Anhörung eine Person seines Vertrauens mitzubringen. Eine Grenze findet dieses Recht dort, wo durch die Teilnahme einer bestimmten Person der Zweck des Gesprächs gefährdet wird oder wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.\n3. Bei der Feststellung der Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung und der Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung handelt es sich um verschiedene prozessuale Streitgegenstände.","2013-05-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600041640.zip",{"title":83,"ecli":52,"leitsatz":52,"date":84,"source_url":85,"source_type":55},"BAG, Urt. v. 15.02.2012 – 7 AZR 626\u002F10","2012-02-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600037468.zip",{"title":87,"ecli":52,"leitsatz":88,"date":89,"source_url":90,"source_type":55},"BAG, Urt. v. 16.12.2010 – 6 AZR 487\u002F09","Ist im Aufhebungsverfahren nach § 110 ArbGG die Auslegung unbestimmter tariflicher Rechtsbegriffe, die künstlerische Belange berühren, durch die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit zu überprüfen, so ist nicht nur durch den revisionsähnlichen Charakter des Aufhebungsverfahrens, sondern auch und insbesondere durch den Bezug zur Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG die Einräumung eines weiten Beurteilungsspielraums für die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit geboten.","2010-12-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600032480.zip",false]