[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-arbmedvv-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"arbmedvv","Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-12-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Farbmedvv\u002Fxml.zip",9771315,"§ 10","10","Ordnungswidrigkeiten und Straftaten",null,"(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 4 Abs. 1 eine Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst,\n2.entgegen § 4 Abs. 2 eine Tätigkeit ausüben lässt,\n3.entgegen § 3 Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 1 eine Vorsorgekartei nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder\n4.entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 eine Angebotsvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig anbietet.\n(2) Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines oder einer Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.","ARBMEDVV - § 10 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten\n\n(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 4 Abs. 1 eine Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst,\n2.entgegen § 4 Abs. 2 eine Tätigkeit ausüben lässt,\n3.entgegen § 3 Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 1 eine Vorsorgekartei nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder\n4.entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 eine Angebotsvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig anbietet.\n(2) Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines oder einer Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Ausschuss für Arbeitsmedizin","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Maßnahmen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 7","Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin","7",[],[],false]