[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-asig-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"asig","Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1973-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fasig\u002Fxml.zip",9771520,"§ 17","17","Nichtanwendung des Gesetzes","Gemeinsame Vorschriften","(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden, soweit Arbeitnehmer im Haushalt beschäftigt werden.\n(2) Soweit im Seearbeitsgesetz und in anderen Vorschriften im Bereich der Seeschifffahrt gleichwertige Regelungen enthalten sind, gelten diese Regelungen für die Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge. Soweit dieses Gesetz auf die Seeschiffahrt nicht anwendbar ist, wird das Nähere durch Rechtsverordnung geregelt.\n(3) Soweit das Bergrecht diesem Gesetz gleichwertige Regelungen enthält, gelten diese Regelungen. Im übrigen gilt dieses Gesetz.","ASIG - Gemeinsame Vorschriften - § 17 Nichtanwendung des Gesetzes\n\n(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden, soweit Arbeitnehmer im Haushalt beschäftigt werden.\n(2) Soweit im Seearbeitsgesetz und in anderen Vorschriften im Bereich der Seeschifffahrt gleichwertige Regelungen enthalten sind, gelten diese Regelungen für die Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge. Soweit dieses Gesetz auf die Seeschiffahrt nicht anwendbar ist, wird das Nähere durch Rechtsverordnung geregelt.\n(3) Soweit das Bergrecht diesem Gesetz gleichwertige Regelungen enthält, gelten diese Regelungen. Im übrigen gilt dieses Gesetz.",{"abschnitt":21},"Vierter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Öffentliche Verwaltung","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Ausnahmen","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Überbetriebliche Dienste","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Ordnungswidrigkeiten","20",[],false]