[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-asylg-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"asylg","Asylgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-06-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fasylvfg_1992\u002Fxml.zip",6921153,"§ 48","48","Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen","Unterbringung und Verteilung","Die Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, endet vor Ablauf des nach § 47 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Zeitraums, wenn der Ausländer 1.verpflichtet ist, an einem anderen Ort oder in einer anderen Unterkunft Wohnung zu nehmen,\n2.als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt wurde oder\n3.nach der Antragstellung durch Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Bundesgebiet die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz erfüllt.","ASYLG - Unterbringung und Verteilung - § 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen\n\nDie Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, endet vor Ablauf des nach § 47 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Zeitraums, wenn der Ausländer 1.verpflichtet ist, an einem anderen Ort oder in einer anderen Unterkunft Wohnung zu nehmen,\n2.als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt wurde oder\n3.nach der Antragstellung durch Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Bundesgebiet die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz erfüllt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 47","Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen","47",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 46","Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung","46",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 45","Aufnahmequoten","45",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 49","Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung","49",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 50","Landesinterne Verteilung","50",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 51","Länderübergreifende Verteilung","51",[],false]