[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-asylg-49":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"asylg","Asylgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-06-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fasylvfg_1992\u002Fxml.zip",6921154,"§ 49","49","Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung","Unterbringung und Verteilung","(1) Die Verpflichtung, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, ist zu beenden, wenn eine Abschiebungsandrohung vollziehbar und die Abschiebung nicht in angemessener Zeit möglich ist oder wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden soll.\n(2) Die Verpflichtung kann aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge sowie aus sonstigen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung, oder aus anderen zwingenden Gründen beendet werden.","ASYLG - Unterbringung und Verteilung - § 49 Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung\n\n(1) Die Verpflichtung, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, ist zu beenden, wenn eine Abschiebungsandrohung vollziehbar und die Abschiebung nicht in angemessener Zeit möglich ist oder wenn dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden soll.\n(2) Die Verpflichtung kann aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge sowie aus sonstigen Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere zur Gewährleistung der Unterbringung und Verteilung, oder aus anderen zwingenden Gründen beendet werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 48","Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen","48",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 47","Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen","47",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 46","Bestimmung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung","46",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 50","Landesinterne Verteilung","50",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 51","Länderübergreifende Verteilung","51",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 52","Quotenanrechnung","52",[],false]