[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-atg-42":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"atg","Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1959-12-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fatg\u002Fxml.zip",9771997,"§ 42","42","Schutzziele","Sicherung","Ziele der Maßnahmen nach § 41 für den Schutz von kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten sind die Verhinderung1.der Freisetzung und der missbräuchlichen Nutzung der ionisierenden Strahlung von Kernbrennstoffen oder ihrer Folgeprodukte in erheblichen Mengen vor Ort,\n2.der einfachen oder wiederholten Entwendung von Kernbrennstoffen oder ihrer Folgeprodukte in erheblichen Mengen mit dem Ziel der Freisetzung oder der missbräuchlichen Nutzung ionisierender Strahlung an einem beliebigen Ort und\n3.der einfachen oder wiederholten Entwendung von Kernbrennstoffen in Mengen, die in der Summe zur Herstellung einer kritischen Anordnung ausreichen.","ATG - Sicherung - § 42 Schutzziele\n\nZiele der Maßnahmen nach § 41 für den Schutz von kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten sind die Verhinderung1.der Freisetzung und der missbräuchlichen Nutzung der ionisierenden Strahlung von Kernbrennstoffen oder ihrer Folgeprodukte in erheblichen Mengen vor Ort,\n2.der einfachen oder wiederholten Entwendung von Kernbrennstoffen oder ihrer Folgeprodukte in erheblichen Mengen mit dem Ziel der Freisetzung oder der missbräuchlichen Nutzung ionisierender Strahlung an einem beliebigen Ort und\n3.der einfachen oder wiederholten Entwendung von Kernbrennstoffen in Mengen, die in der Summe zur Herstellung einer kritischen Anordnung ausreichen.",{"abschnitt":21},"Fünfter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 41","Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept","41",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 40c","Staatenklagerecht","40c",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 40b","Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34","40b",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 43","Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter","43",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 44","Funktionsvorbehalt","44",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 44b","Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik","44b",[],false]