[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aueg-17a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aueg","Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1972-08-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fa_g\u002Fxml.zip",6921775,"§ 17a","17a","Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung",null,"Die §§ 2, 3 bis 7, 13, 14, 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass die dort genannten Behörden auch Einsicht in Arbeitsverträge, Niederschriften nach § 2 des Nachweisgesetzes und andere Geschäftsunterlagen nehmen können, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach § 8 Absatz 5 geben. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Rahmen der Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auch nach dem Abschluss der Entsendung kontaktiert werden.","AUEG - § 17a Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung\n\nDie §§ 2, 3 bis 7, 13, 14, 15 bis 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass die dort genannten Behörden auch Einsicht in Arbeitsverträge, Niederschriften nach § 2 des Nachweisgesetzes und andere Geschäftsunterlagen nehmen können, die mittelbar oder unmittelbar Auskunft über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach § 8 Absatz 5 geben. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können im Rahmen der Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auch nach dem Abschluss der Entsendung kontaktiert werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 17","Durchführung","17",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 16","Ordnungswidrigkeiten","16",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 15a","Entleih von Ausländern ohne Genehmigung","15a",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 17b","Meldepflicht","17b",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 17c","Erstellen und Bereithalten von Dokumenten","17c",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 18","Zusammenarbeit mit anderen Behörden","18",[],false]