[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aufenthg-83":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aufenthg","Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-07-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faufenthg_2004\u002Fxml.zip",6922023,"§ 83","83","Beschränkung der Anfechtbarkeit","Verwaltungsverfahren","(1) Die Versagung eines nationalen Visums und eines Passersatzes an der Grenze sind unanfechtbar. Der Ausländer wird bei der Versagung eines nationalen Visums und eines Passersatzes an der Grenze auf die Möglichkeit einer Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung hingewiesen.\n(2) Gegen die Versagung der Aussetzung der Abschiebung findet kein Widerspruch statt.\n(3) Gegen die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge findet kein Widerspruch statt.","AUFENTHG - Verwaltungsverfahren - § 83 Beschränkung der Anfechtbarkeit\n\n(1) Die Versagung eines nationalen Visums und eines Passersatzes an der Grenze sind unanfechtbar. Der Ausländer wird bei der Versagung eines nationalen Visums und eines Passersatzes an der Grenze auf die Möglichkeit einer Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung hingewiesen.\n(2) Gegen die Versagung der Aussetzung der Abschiebung findet kein Widerspruch statt.\n(3) Gegen die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge findet kein Widerspruch statt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 82","Mitwirkung des Ausländers","82",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 81a","Beschleunigtes Fachkräfteverfahren","81a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 81","Beantragung des Aufenthaltstitels","81",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 84","Wirkungen von Widerspruch und Klage","84",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 85","Berechnung von Aufenthaltszeiten","85",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 85a","Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft","85a",[],false]