[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aufenthv-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aufenthv","Aufenthaltsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-11-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faufenthv\u002Fxml.zip",9772081,"§ 10","10","Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer","Passpflicht für Ausländer","In den Reiseausweis für Ausländer können zur Vermeidung von Missbrauch bei oder nach der Ausstellung sonstige Beschränkungen aufgenommen werden, insbesondere die Bezeichnung der zur Einreise in das Bundesgebiet zu benutzenden Grenzübergangsstelle oder die Bezeichnung der Person, in deren Begleitung sich der Ausländer befinden muss. § 46 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes bleibt unberührt.","AUFENTHV - Passpflicht für Ausländer - § 10 Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer\n\nIn den Reiseausweis für Ausländer können zur Vermeidung von Missbrauch bei oder nach der Ausstellung sonstige Beschränkungen aufgenommen werden, insbesondere die Bezeichnung der zur Einreise in das Bundesgebiet zu benutzenden Grenzübergangsstelle oder die Bezeichnung der Person, in deren Begleitung sich der Ausländer befinden muss. § 46 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes bleibt unberührt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 7","Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland","7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 11a","Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer für Schülerreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland","11a",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 12","Grenzgängerkarte","12",[],false]