[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aufenthv-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aufenthv","Aufenthaltsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-11-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faufenthv\u002Fxml.zip",9772090,"§ 16","16","Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen","Allgemeine Regelungen","Die Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, soweit völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus einem Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September 1993 gegenüber den in Anlage A aufgeführten Staaten eingegangen wurden, dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung entgegenstehen.","AUFENTHV - Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels - Allgemeine Regelungen - § 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen\n\nDie Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, soweit völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus einem Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September 1993 gegenüber den in Anlage A aufgeführten Staaten eingegangen wurden, dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung entgegenstehen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 15","Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte","15",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 14","Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen","14",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 13a","EU-Rückkehrausweis","13a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 17","Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts","17",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 17a","Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte","17a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 18","Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose","18",[],false]