[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aufenthv-36":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aufenthv","Aufenthaltsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-11-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faufenthv\u002Fxml.zip",9772114,"§ 36","36","Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte","Visumverfahren","Abweichend von § 31 bedarf das Visum nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde, das einem Mitglied ausländischer Streitkräfte für einen dienstlichen Aufenthalt im Bundesgebiet erteilt wird, der auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung stattfindet. Zwischenstaatliche Vereinbarungen, die eine Befreiung von der Visumpflicht vorsehen, bleiben unberührt.","AUFENTHV - Visumverfahren - § 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte\n\nAbweichend von § 31 bedarf das Visum nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde, das einem Mitglied ausländischer Streitkräfte für einen dienstlichen Aufenthalt im Bundesgebiet erteilt wird, der auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung stattfindet. Zwischenstaatliche Vereinbarungen, die eine Befreiung von der Visumpflicht vorsehen, bleiben unberührt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 35","Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika","35",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 34","Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten","34",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 33","Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern","33",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 37","Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen","37",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 38","Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde","38",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 38a","Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen","38a",[],false]