[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-aufenthv-38e":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"aufenthv","Aufenthaltsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-11-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Faufenthv\u002Fxml.zip",9772121,"§ 38e","38e","Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge","Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen","Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Internet eine aktuelle Liste der Bezeichnungen und Anschriften der anerkannten Forschungseinrichtungen und über den Umstand der Abgabe oder des Endes der Wirksamkeit von Erklärungen nach § 18d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes. Die genaue Fundstelle der Liste gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Internetseite bekannt.","AUFENTHV - Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen - § 38e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge\n\nDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Internet eine aktuelle Liste der Bezeichnungen und Anschriften der anerkannten Forschungseinrichtungen und über den Umstand der Abgabe oder des Endes der Wirksamkeit von Erklärungen nach § 18d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes. Die genaue Fundstelle der Liste gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Internetseite bekannt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3a",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 38d","Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung","38d",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 38c","Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden","38c",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 38b","Aufhebung der Anerkennung","38b",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 38f","Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages","38f",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 39","Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke","39",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 40","Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts","40",[],false]