[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ausgstg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ausgstg","Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-12-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fausgstg\u002Fxml.zip",9772391,"§ 4","4","Datenverarbeitung durch die Kontaktstellen",null,"Die Kontaktstellen dürfen in den Meldungen nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019\u002F1148 enthaltene personenbezogene Daten speichern, mit automatisiert geführten Dateien abgleichen, in sonstiger Weise verarbeiten und an andere in- oder ausländische Gefahrenabwehrbehörden übermitteln, soweit dies 1.zur Verhinderung der Verwendung von Ausgangsstoffen für die unerlaubte Herstellung von Explosivstoffen oder\n2.zur Verhütung von Straftaten unter Verwendung von Ausgangstoffen für Explosivstoffe\nerforderlich ist. Weitergehende Befugnisse der Kontaktstellen aufgrund der Strafprozessordnung sowie der Landesgesetze zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt. Die Regelungen über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen bleiben unberührt.","AUSGSTG - § 4 Datenverarbeitung durch die Kontaktstellen\n\nDie Kontaktstellen dürfen in den Meldungen nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019\u002F1148 enthaltene personenbezogene Daten speichern, mit automatisiert geführten Dateien abgleichen, in sonstiger Weise verarbeiten und an andere in- oder ausländische Gefahrenabwehrbehörden übermitteln, soweit dies 1.zur Verhinderung der Verwendung von Ausgangsstoffen für die unerlaubte Herstellung von Explosivstoffen oder\n2.zur Verhütung von Straftaten unter Verwendung von Ausgangstoffen für Explosivstoffe\nerforderlich ist. Weitergehende Befugnisse der Kontaktstellen aufgrund der Strafprozessordnung sowie der Landesgesetze zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt. Die Regelungen über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen bleiben unberührt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Kontaktstellen","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Zweck des Gesetzes","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Inspektionsbehörden","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Befugnisse der Inspektionsbehörden","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Mitwirkung der Zolldienststellen","7",[],false]