[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-autokflausbv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"autokflausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-02-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fautokflausbv\u002Fxml.zip",9772591,"§ 4","4","Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild","Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung","(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.\n(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1.Teile und Zubehör organisieren und verkaufen,\n2.an Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren,\n3.Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen,\n4.betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen,\n5.Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen,\n6.Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vorbereiten,\n7.personalbezogene Aufgaben bearbeiten und\n8.kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen.\n(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1.Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und\n4.Umweltschutz.","AUTOKFLAUSBV - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung - § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild\n\n(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.\n(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1.Teile und Zubehör organisieren und verkaufen,\n2.an Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren,\n3.Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen,\n4.betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen,\n5.Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen,\n6.Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vorbereiten,\n7.personalbezogene Aufgaben bearbeiten und\n8.kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen.\n(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1.Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,\n2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und\n4.Umweltschutz.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Dauer der Berufsausbildung","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Ausbildungsplan","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Schriftlicher Ausbildungsnachweis","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt","7",[],false]