[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-auv_2012-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"auv_2012","Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-11-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fauv_2012\u002Fxml.zip",6923123,"§ 22","22","Zusätzlicher Unterricht","Pauschalen und zusätzlicher Unterricht","(1) Benötigt ein berücksichtigungsfähiges Kind aufgrund des Umzugs zusätzlichen Unterricht, werden die Unterrichtskosten für höchstens ein Jahr zu 90 Prozent erstattet. Die Frist beginnt spätestens ein Jahr nach Beendigung des Umzugs des Kindes.\n(2) Insgesamt wird für jedes berücksichtigungsfähige Kind höchstens ein Betrag in Höhe des zum Zeitpunkt der Beendigung des Umzugs maßgeblichen Grundgehalts der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A 14 erstattet. Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde können höhere Kosten erstattet werden, wenn die Anwendung des Satzes 1 für eine berechtigte Person mit häufigen Auslandsverwendungen eine unzumutbare Härte bedeuten würde.","AUV_2012 - Erstattungsfähige Kosten - Pauschalen und zusätzlicher Unterricht - § 22 Zusätzlicher Unterricht\n\n(1) Benötigt ein berücksichtigungsfähiges Kind aufgrund des Umzugs zusätzlichen Unterricht, werden die Unterrichtskosten für höchstens ein Jahr zu 90 Prozent erstattet. Die Frist beginnt spätestens ein Jahr nach Beendigung des Umzugs des Kindes.\n(2) Insgesamt wird für jedes berücksichtigungsfähige Kind höchstens ein Betrag in Höhe des zum Zeitpunkt der Beendigung des Umzugs maßgeblichen Grundgehalts der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A 14 erstattet. Mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde können höhere Kosten erstattet werden, wenn die Anwendung des Satzes 1 für eine berechtigte Person mit häufigen Auslandsverwendungen eine unzumutbare Härte bedeuten würde.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 21","Pauschale für klimagerechte Kleidung","21",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 20","Einrichtungspauschale","20",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 19","Ausstattungspauschale","19",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 23","Umzug am ausländischen Dienstort","23",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 24","Umzugsbeihilfe","24",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 25","Widerruf der Zusage der Umzugskostenvergütung","25",[],false]