[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-avbwasserv-34":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"avbwasserv","Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-06-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Favbwasserv\u002Fxml.zip",9772643,"§ 34","34","Gerichtsstand",null,"(1) Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist am Sitz der für den Kunden zuständigen Betriebsstelle des Wasserversorgungsunternehmens.\n(2) Das gleiche gilt, 1.wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder\n2.wenn der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.","AVBWASSERV - § 34 Gerichtsstand\n\n(1) Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist am Sitz der für den Kunden zuständigen Betriebsstelle des Wasserversorgungsunternehmens.\n(2) Das gleiche gilt, 1.wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder\n2.wenn der Kunde nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 33","Einstellung der Versorgung, fristlose Kündigung","33",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 32","Laufzeit des Versorgungsvertrages, Kündigung","32",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 31","Aufrechnung","31",[35,39],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 35","Öffentlich-rechtliche Versorgung mit Wasser","35",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 37","Inkrafttreten","37",[],false]