[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-awsv-25":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"awsv","Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fawsv\u002Fxml.zip",9772749,"§ 25","25","Vorrang der Regelungen des Abschnitts 3","Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen","Soweit dieser Abschnitt für bestimmte Anlagen besondere Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe vorsieht oder nach diesem Abschnitt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückhaltung nicht erforderlich ist, gehen diese Regelungen den jeweiligen Anforderungen nach § 18 Absatz 1 bis 3 vor.","AWSV - Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen - § 25 Vorrang der Regelungen des Abschnitts 3\n\nSoweit dieser Abschnitt für bestimmte Anlagen besondere Anforderungen an die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe vorsieht oder nach diesem Abschnitt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückhaltung nicht erforderlich ist, gehen diese Regelungen den jeweiligen Anforderungen nach § 18 Absatz 1 bis 3 vor.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 24","Pflichten bei Betriebsstörungen; Instandsetzung","24",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 23","Anforderungen an das Befüllen und Entleeren","23",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 22","Anforderungen bei der Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung","22",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 26","Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden fester wassergefährdender Stoffe","26",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 27","Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern oder Abfüllen fester Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften","27",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 28","Besondere Anforderungen an Umschlagflächen für wassergefährdende Stoffe","28",[],false]