[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-awsv-anlage-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"awsv","Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fawsv\u002Fxml.zip",9772809,"Anlage 4","anlage-4","(zu § 44 Absatz 4 Satz 2 und 3)","Ordnungswidrigkeiten; Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl. I 2017, 950)\nBitte gut sichtbar in der Nähe der Anlage aushängen!\nWer eine Anlage betreibt, ist für ihren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Der Betreiber hat sich nach § 46 Absatz 1 AwSV regelmäßig insbesondere davon zu überzeugen, dass die Anlage keine Mängel aufweist, die dazu führen können, dass wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden.Anlagenbezeichnung:\t. . . . . . . . . .\nFüllgut (wassergefährdender Stoff):\t. . . . . . . . . . WGK: . . . . . . . . . .\nBesondere örtliche Lage:\tO\tWasserschutzgebiet, Schutzzone: . . . . . . . . . .\nO\tHeilquellenschutzgebiet, Schutzzone: . . . . . . . . . .\nO\tÜberschwemmungsgebiet . . . . . . . . . .\nFachbetriebspflicht: (§ 45 AwSV)\tO\tdie Anlage ist nicht fachbetriebspflichtig\nO\tdie Anlage ist fachbetriebspflichtig\nBesteht die Gefahr, dass wassergefährdende Stoffe austreten können, oder ist dieses bereits geschehen, sind unverzüglich Maßnahmen zur Schadenbegrenzung zu ergreifen (§ 24 Absatz 1 AwSV).\nDas Austreten einer nicht nur unerheblichen Menge eines wassergefährdenden Stoffes ist unverzüglich einer der folgenden Behörden zu melden, wenn die Stoffe in den Untergrund, in die Kanalisation oder in ein oberirdisches Gewässer gelangt sind oder gelangen können (§ 24 Absatz 2 AwSV): Feuerwehr\t\tTelefon: 112\nPolizeidienststelle\t\tTelefon: 110\nörtlich zuständige Behörde:\t\tTelefon: . . . . . . . . . .\nAdresse: . . . . . . . . . .\nBetriebliche\u002F-r Ansprechpartner\u002F-in:\t\tTelefon: . . . . . . . . . .\nHerr\u002FFrau: . . . . . . . . . .","AWSV - Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten und Überschwemmungsgebieten - Ordnungswidrigkeiten; Schlussvorschriften - Anlage 4 (zu § 44 Absatz 4 Satz 2 und 3)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2017, 950)\nBitte gut sichtbar in der Nähe der Anlage aushängen!\nWer eine Anlage betreibt, ist für ihren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Der Betreiber hat sich nach § 46 Absatz 1 AwSV regelmäßig insbesondere davon zu überzeugen, dass die Anlage keine Mängel aufweist, die dazu führen können, dass wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden.Anlagenbezeichnung:\t. . . . . . . . . .\nFüllgut (wassergefährdender Stoff):\t. . . . . . . . . . WGK: . . . . . . . . . .\nBesondere örtliche Lage:\tO\tWasserschutzgebiet, Schutzzone: . . . . . . . . . .\nO\tHeilquellenschutzgebiet, Schutzzone: . . . . . . . . . .\nO\tÜberschwemmungsgebiet . . . . . . . . . .\nFachbetriebspflicht: (§ 45 AwSV)\tO\tdie Anlage ist nicht fachbetriebspflichtig\nO\tdie Anlage ist fachbetriebspflichtig\nBesteht die Gefahr, dass wassergefährdende Stoffe austreten können, oder ist dieses bereits geschehen, sind unverzüglich Maßnahmen zur Schadenbegrenzung zu ergreifen (§ 24 Absatz 1 AwSV).\nDas Austreten einer nicht nur unerheblichen Menge eines wassergefährdenden Stoffes ist unverzüglich einer der folgenden Behörden zu melden, wenn die Stoffe in den Untergrund, in die Kanalisation oder in ein oberirdisches Gewässer gelangt sind oder gelangen können (§ 24 Absatz 2 AwSV): Feuerwehr\t\tTelefon: 112\nPolizeidienststelle\t\tTelefon: 110\nörtlich zuständige Behörde:\t\tTelefon: . . . . . . . . . .\nAdresse: . . . . . . . . . .\nBetriebliche\u002F-r Ansprechpartner\u002F-in:\t\tTelefon: . . . . . . . . . .\nHerr\u002FFrau: . . . . . . . . . .",{"abschnitt":21,"kapitel":22},"Abschnitt 5","Kapitel 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Anlage 3","(zu § 44 Absatz 4 Satz 2)","anlage-3",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Anlage 2","(zu § 4 Absatz 3, § 8 Absatz 3 und § 10 Absatz 3)","anlage-2",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Anlage 1","(zu § 4 Absatz 1, § 8 Absatz 1 und § 10 Absatz 2)","anlage-1",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Anlage 5","(zu § 46 Absatz 2)","anlage-5",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Anlage 6","(zu § 46 Absatz 3)","anlage-6",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Anlage 7","(zu § 13 Absatz 3, § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a)","anlage-7",[],false]