[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-awv_2013-53":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"awv_2013","Außenwirtschaftsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-08-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fawv_2013\u002Fxml.zip",9772870,"§ 53","53","Befreiung von der Genehmigungspflicht","Dienstleistungsverkehr","Die §§ 49 bis 52b gelten nicht 1.in den Fällen der a)technischen Unterstützung durch Behörden und Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben,\nb)technischen Unterstützung, die für die Streitkräfte eines Mitgliedstaates der Europäischen Union aufgrund der ihnen übertragenen Aufgaben erbracht wird,\nc)technischen Unterstützung, die zu einem Zweck erbracht wird, der in den Ausnahmen für Güter der vom Raketentechnologie-Kontrollregime erfassten Technologie (MTCR-Technologie) in Anhang IV der Verordnung (EU) 2021\u002F821 genannt ist,\nd)technischen Unterstützung, die das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur derjenigen Güter darstellt, für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde,\n2.im Regelungsbereich des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2021\u002F821.","AWV_2013 - Handels- und Vermittlungsgeschäfte - Dienstleistungsverkehr - § 53 Befreiung von der Genehmigungspflicht\n\nDie §§ 49 bis 52b gelten nicht 1.in den Fällen der a)technischen Unterstützung durch Behörden und Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben,\nb)technischen Unterstützung, die für die Streitkräfte eines Mitgliedstaates der Europäischen Union aufgrund der ihnen übertragenen Aufgaben erbracht wird,\nc)technischen Unterstützung, die zu einem Zweck erbracht wird, der in den Ausnahmen für Güter der vom Raketentechnologie-Kontrollregime erfassten Technologie (MTCR-Technologie) in Anhang IV der Verordnung (EU) 2021\u002F821 genannt ist,\nd)technischen Unterstützung, die das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung und Reparatur derjenigen Güter darstellt, für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde,\n2.im Regelungsbereich des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2021\u002F821.",{"abschnitt":21,"kapitel":22},"Abschnitt 2","Kapitel 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 52b","Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung","52b",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 52a","Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Anhang I der Verordnung (EU) 2021\u002F821 gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung","52a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 52","Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb kerntechnischer Anlagen","52",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 54","Bewirkung von Zahlungen und sonstigen Leistungen","54",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 55","Anwendungsbereich der sektorübergreifenden Prüfung","55",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 55a","Voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit","55a",[],false]