[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-azrg-dv-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"azrg-dv","Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1995-05-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fazrg-dv\u002Fxml.zip",9773001,"§ 14","14","Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen","Datenübermittlung durch die Registerbehörde","(1) Sonstige nichtöffentliche Stellen im Sinne des § 27 des AZR-Gesetzes haben gegenüber der Registerbehörde nachzuweisen, daß die Nachfrage bei der zuletzt zuständigen Meldebehörde erfolglos geblieben ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Auskunft der Meldebehörde zu erbringen, die nicht älter als vier Wochen sein soll.\n(2) § 12 Abs. 2 gilt entsprechend.","AZRG-DV - Datenübermittlung durch die Registerbehörde - § 14 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen\n\n(1) Sonstige nichtöffentliche Stellen im Sinne des § 27 des AZR-Gesetzes haben gegenüber der Registerbehörde nachzuweisen, daß die Nachfrage bei der zuletzt zuständigen Meldebehörde erfolglos geblieben ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Auskunft der Meldebehörde zu erbringen, die nicht älter als vier Wochen sein soll.\n(2) § 12 Abs. 2 gilt entsprechend.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Einschränkung der Verarbeitung","17",[],false]