[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-azrg-dv-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"azrg-dv","Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1995-05-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fazrg-dv\u002Fxml.zip",9773006,"§ 19","19","Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei","Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten","In der Visadatei des Registers ist der Datensatz eines Ausländers spätestens nach fünf Jahren zu löschen, wenn Daten nach § 29 Abs. 1 des AZR-Gesetzes gespeichert sind. Sind zusätzlich Daten nach § 29 Abs. 2 des AZR-Gesetzes gespeichert, erfolgt eine Löschung spätestens nach zehn Jahren. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Vierteljahres, in dem letztmals Daten übermittelt worden sind.","AZRG-DV - Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten - § 19 Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei\n\nIn der Visadatei des Registers ist der Datensatz eines Ausländers spätestens nach fünf Jahren zu löschen, wenn Daten nach § 29 Abs. 1 des AZR-Gesetzes gespeichert sind. Sind zusätzlich Daten nach § 29 Abs. 2 des AZR-Gesetzes gespeichert, erfolgt eine Löschung spätestens nach zehn Jahren. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Vierteljahres, in dem letztmals Daten übermittelt worden sind.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 18","Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand","18",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 17","Einschränkung der Verarbeitung","17",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 16","Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen","16",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19a","Auswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand","19a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19b","Auswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person","19b",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes","20",[],false]