[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-azrg-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"azrg","Gesetz über das Ausländerzentralregister","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fazrg\u002Fxml.zip",9753004,"§ 16","16","Datenübermittlung an Gerichte","Datenübermittlung an öffentliche Stellen","(1) An Gerichte werden zum Zwecke der Rechtspflege zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und folgende Daten übermittelt: 1.abweichende Namensschreibweisen,\n2.andere Namen,\n3.Aliaspersonalien,\n4.letzter Wohnort im Herkunftsland,\n5.Angaben zum Ausweispapier,\n6.die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet.\n(2) Reichen die nach Absatz 1 zu übermittelnden Daten zur Aufgabenerfüllung nicht aus, werden auf erweitertes Ersuchen folgende Daten übermittelt: 1.zum aufenthaltsrechtlichen Status und zu den für oder gegen den Ausländer ergriffenen aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen,\n2.zum Asylverfahren,\n3.zur Ausschreibung zur Zurückweisung,\n4.zu einem Tatverdacht im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 7 und 7a.\nDie Erforderlichkeit der Übermittlung ist von der ersuchenden Stelle aktenkundig zu machen.\n(3) Werden über die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Daten hinaus weitere Daten zur Aufgabenerfüllung benötigt, ist deren Übermittlung auf erneutes Ersuchen zulässig. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Ein Abruf im automatisierten Verfahren ist unzulässig.","AZRG - Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden - Datenübermittlung an öffentliche Stellen - § 16 Datenübermittlung an Gerichte\n\n(1) An Gerichte werden zum Zwecke der Rechtspflege zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und folgende Daten übermittelt: 1.abweichende Namensschreibweisen,\n2.andere Namen,\n3.Aliaspersonalien,\n4.letzter Wohnort im Herkunftsland,\n5.Angaben zum Ausweispapier,\n6.die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet.\n(2) Reichen die nach Absatz 1 zu übermittelnden Daten zur Aufgabenerfüllung nicht aus, werden auf erweitertes Ersuchen folgende Daten übermittelt: 1.zum aufenthaltsrechtlichen Status und zu den für oder gegen den Ausländer ergriffenen aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen,\n2.zum Asylverfahren,\n3.zur Ausschreibung zur Zurückweisung,\n4.zu einem Tatverdacht im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 7 und 7a.\nDie Erforderlichkeit der Übermittlung ist von der ersuchenden Stelle aktenkundig zu machen.\n(3) Werden über die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Daten hinaus weitere Daten zur Aufgabenerfüllung benötigt, ist deren Übermittlung auf erneutes Ersuchen zulässig. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Ein Abruf im automatisierten Verfahren ist unzulässig.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 15a","Automatisierte Datenübermittlung","15a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 15","Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz","15",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 14","Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen","14",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 17","Datenübermittlung an das Zollkriminalamt","17",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 17a","Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen","17a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 17b","Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung","17b",[],false]