[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-azrg-23a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"azrg","Gesetz über das Ausländerzentralregister","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fazrg\u002Fxml.zip",9753022,"§ 23a","23a","Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik","Datenübermittlung an öffentliche Stellen","Die Registerbehörde übermittelt der Bundesagentur für Arbeit zur Erfüllung der Aufgaben nach § 281 Absatz 1 Satz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch monatlich zu Ausländern, die keine Unionsbürger sind und sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten, als Erhebungsmerkmale Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status sowie als Hilfsmerkmale folgende Daten: 1.Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat,\n2.das Geschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer),\n3.Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht, Geburtsdatum, Geburtsort, -land und -bezirk, Geschlechtseintrag, Doktorgrad, Staatsangehörigkeiten (Grundpersonalien),\n4.abweichende Namensschreibweisen, andere Namen, Aliaspersonalien,\n5.Angaben zum Zuzug oder Fortzug, das Sterbedatum sowie\n6.die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet.\nDie Hilfsmerkmale sind von den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen und gesondert aufzubewahren oder gesondert zu speichern. Die Bundesagentur für Arbeit stellt der Registerbehörde und obersten Bundesbehörden auf Anfrage die statistischen Ergebnisse differenziert nach dem Aufenthaltsstatus der Ausländer, die keine Unionsbürger sind und sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten, zur Verfügung.","AZRG - Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden - Datenübermittlung an öffentliche Stellen - § 23a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik\n\nDie Registerbehörde übermittelt der Bundesagentur für Arbeit zur Erfüllung der Aufgaben nach § 281 Absatz 1 Satz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch monatlich zu Ausländern, die keine Unionsbürger sind und sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten, als Erhebungsmerkmale Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status sowie als Hilfsmerkmale folgende Daten: 1.Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat,\n2.das Geschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer),\n3.Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht, Geburtsdatum, Geburtsort, -land und -bezirk, Geschlechtseintrag, Doktorgrad, Staatsangehörigkeiten (Grundpersonalien),\n4.abweichende Namensschreibweisen, andere Namen, Aliaspersonalien,\n5.Angaben zum Zuzug oder Fortzug, das Sterbedatum sowie\n6.die gegenwärtige Anschrift im Bundesgebiet.\nDie Hilfsmerkmale sind von den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen und gesondert aufzubewahren oder gesondert zu speichern. Die Bundesagentur für Arbeit stellt der Registerbehörde und obersten Bundesbehörden auf Anfrage die statistischen Ergebnisse differenziert nach dem Aufenthaltsstatus der Ausländer, die keine Unionsbürger sind und sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten, zur Verfügung.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 3","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 23","Statistische Aufbereitung der Daten","23",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 22","Abruf im automatisierten Verfahren","22",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 21a","Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens","21a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 24","Planungsdaten","24",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 24a","Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke","24a",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 25","Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen","25",[],false]