[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-azrg-28":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"azrg","Gesetz über das Ausländerzentralregister","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fazrg\u002Fxml.zip",9753030,"§ 28","28","Anlaß der Speicherung","Visadatei","Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn er ein Visum beantragt. Darüber hinaus ist es zulässig, Daten von natürlichen oder juristischen Personen zu den gespeicherten Daten des Ausländers hinzuzuspeichern, die eine Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes oder § 68 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes abgegeben haben.","AZRG - Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen - Visadatei - § 28 Anlaß der Speicherung\n\nDie Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn er ein Visum beantragt. Darüber hinaus ist es zulässig, Daten von natürlichen oder juristischen Personen zu den gespeicherten Daten des Ausländers hinzuzuspeichern, die eine Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes oder § 68 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes abgegeben haben.",{"abschnitt":21,"kapitel":22,"unterabschnitt":23},"Abschnitt 3","Kapitel 3","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 27","Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen","27",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 26a","Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001\u002F55\u002FEG","26a",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 26","Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen","26",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 29","Inhalt","29",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 30","Übermittelnde Stellen","30",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 31","Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung","31",[],false]