[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-azrg-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"azrg","Gesetz über das Ausländerzentralregister","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fazrg\u002Fxml.zip",9753034,"§ 32","32","Dritte, an die Daten übermittelt werden","Visadatei","(1) Auf Ersuchen werden die Daten an folgende öffentliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt: 1.die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde und die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Stellen,\n2.das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,\n3.das Bundeskriminalamt,\n4.die Landeskriminalämter,\n5.sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder,\n6.die Ausländerbehörden und Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes,\n7.die Träger der Sozialhilfe, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen,\n8.die in § 20 Abs. 1 bezeichneten öffentlichen Stellen,\n9.die Gerichte und Staatsanwaltschaften,\n10.die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung,\n11.die obersten Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind, soweit nicht § 21 anzuwenden ist,\n12.die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen,\n13.die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.\n(2) § 21 Abs. 1 bis 3 und die Übermittlungsregelungen dieses Gesetzes gelten entsprechend.\n(3) Eine Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen ist unzulässig.","AZRG - Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen - Visadatei - § 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden\n\n(1) Auf Ersuchen werden die Daten an folgende öffentliche Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt: 1.die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde und die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Stellen,\n2.das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,\n3.das Bundeskriminalamt,\n4.die Landeskriminalämter,\n5.sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder,\n6.die Ausländerbehörden und Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes,\n7.die Träger der Sozialhilfe, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen,\n8.die in § 20 Abs. 1 bezeichneten öffentlichen Stellen,\n9.die Gerichte und Staatsanwaltschaften,\n10.die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung,\n11.die obersten Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind, soweit nicht § 21 anzuwenden ist,\n12.die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen,\n13.die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.\n(2) § 21 Abs. 1 bis 3 und die Übermittlungsregelungen dieses Gesetzes gelten entsprechend.\n(3) Eine Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen ist unzulässig.",{"abschnitt":21,"kapitel":22,"unterabschnitt":23},"Abschnitt 3","Kapitel 3","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 31","Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung","31",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 30","Übermittelnde Stellen","30",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 29","Inhalt","29",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 33","Abruf im automatisierten Verfahren","33",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 34","Auskunft an die betroffene Person; Datenschutzcockpit","34",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 34a","Datenschutzrechtliche Kontrolle","34a",[],false]