[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-azrg-37":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"azrg","Gesetz über das Ausländerzentralregister","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fazrg\u002Fxml.zip",9753041,"§ 37","37","Einschränkung der Verarbeitung","Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung","(1) Ergänzend zu Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016\u002F679 schränkt die Registerbehörde die Verarbeitung personenbezogener Daten ein, wenn die Daten nur zu Zwecken der Datensicherung oder Datenschutzkontrolle gespeichert sind.\n(2) In der Verarbeitung eingeschränkte Daten sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Sie dürfen außer zur Prüfung der Richtigkeit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht verarbeitet werden. In der Verarbeitung eingeschränkte Daten dürfen unter Hinweis auf den Sperrvermerk außerdem verwendet werden, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.","AZRG - Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen - Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung - § 37 Einschränkung der Verarbeitung\n\n(1) Ergänzend zu Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016\u002F679 schränkt die Registerbehörde die Verarbeitung personenbezogener Daten ein, wenn die Daten nur zu Zwecken der Datensicherung oder Datenschutzkontrolle gespeichert sind.\n(2) In der Verarbeitung eingeschränkte Daten sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Sie dürfen außer zur Prüfung der Richtigkeit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht verarbeitet werden. In der Verarbeitung eingeschränkte Daten dürfen unter Hinweis auf den Sperrvermerk außerdem verwendet werden, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.",{"abschnitt":21,"kapitel":22,"unterabschnitt":23},"Abschnitt 3","Kapitel 5","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 36","Löschung","36",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 35","Berichtigung","35",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 34a","Datenschutzrechtliche Kontrolle","34a",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 38","Unterrichtung beteiligter Stellen","38",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 39","Aufsichtsbehörden","39",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 40","Rechtsverordnungen","40",[],false]