[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-b_dermeistprv-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"b_dermeistprv","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe\u002FGeprüfte Meisterin für Bäderbetriebe","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-07-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fb_dermeistprv\u002Fxml.zip",9773099,"§ 2","2","Zulassungsvoraussetzungen",null,"(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Fachangestellter für Bäderbetriebe oder Schwimmeistergehilfe und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Meisters für Bäderbetriebe gemäß § 1 Abs. 2 hat, nachweist.\n(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.","B_DERMEISTPRV - § 2 Zulassungsvoraussetzungen\n\n(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Fachangestellter für Bäderbetriebe oder Schwimmeistergehilfe und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Meisters für Bäderbetriebe gemäß § 1 Abs. 2 hat, nachweist.\n(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Gliederung und Inhalt der Prüfung","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Allgemeiner Teil","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Fachtheoretischer Teil","5",[],false]