[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-b_rstpimstrv_2021-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"b_rstpimstrv_2021","Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-11-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fb_rstpimstrv_2021\u002Fxml.zip",6924139,"§ 5","5","Fachgespräch",null,"(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,\n2.einen Kunden zu beraten, insbesondere im Hinblick auf den individuellen Kundenwunsch, und dabei wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie rechtliche und technische Anforderungen in das Beratungsgespräch einzubeziehen,\n3.sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie\n4.mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe zu berücksichtigen.\n(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.","B_RSTPIMSTRV_2021 - § 5 Fachgespräch\n\n(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,\n2.einen Kunden zu beraten, insbesondere im Hinblick auf den individuellen Kundenwunsch, und dabei wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie rechtliche und technische Anforderungen in das Beratungsgespräch einzubeziehen,\n3.sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie\n4.mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe zu berücksichtigen.\n(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Meisterprüfungsprojekt","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Meisterprüfungsberufsbild","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Gewichtung; Bestehen der Prüfung in Teil I","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Bürsten- und Pinselmacher-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“","8",[],false]