[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-baf_g-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"baf_g","Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1971-08-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbaf_g\u002Fxml.zip",9728983,"§ 38","38","Übergang von anderen Ansprüchen","Vorausleistung und Anspruchsübergang","Hat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, gegen eine öffentlich-rechtliche Stelle, die nicht Leistungsträger ist, Anspruch auf Leistung, die auf den Bedarf anzurechnen ist oder eine Leistung nach diesem Gesetz ausschließt, geht dieser mit der Zahlung in Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Land über. Die §§ 104 und 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.","BAF_G - Vorausleistung und Anspruchsübergang - § 38 Übergang von anderen Ansprüchen\n\nHat der Auszubildende für die Zeit, für die ihm Ausbildungsförderung gezahlt wird, gegen eine öffentlich-rechtliche Stelle, die nicht Leistungsträger ist, Anspruch auf Leistung, die auf den Bedarf anzurechnen ist oder eine Leistung nach diesem Gesetz ausschließt, geht dieser mit der Zahlung in Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Land über. Die §§ 104 und 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt VII",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 37","Übergang von Unterhaltsansprüchen","37",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 36","Vorausleistung von Ausbildungsförderung","36",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 35","Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge","35",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 39","Auftragsverwaltung","39",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 40","Ämter für Ausbildungsförderung","40",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 40a","Landesämter für Ausbildungsförderung","40a",[],false]