[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bapauschv-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bapauschv","Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der\nBundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für\narbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-09-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbapauschv\u002Fxml.zip",9773467,"§ 2","2","Fälligkeit der Abschlagszahlungen auf den Ausgleichsbetrag",null,"Die Bundesagentur für Arbeit zahlt die Abschlagszahlungen auf den Ausgleichsbetrag an die Träger der Rentenversicherung am Fälligkeitstag der Vorschüsse zur Auszahlung der Rentenleistungen in das Inland für den letzten Monat eines Kalendervierteljahres. Das Bundesamt für Soziale Sicherung teilt der Bundesagentur für Arbeit jährlich im Voraus die vier Auszahlungstermine nach Satz 1 mit.","BAPAUSCHV - § 2 Fälligkeit der Abschlagszahlungen auf den Ausgleichsbetrag\n\nDie Bundesagentur für Arbeit zahlt die Abschlagszahlungen auf den Ausgleichsbetrag an die Träger der Rentenversicherung am Fälligkeitstag der Vorschüsse zur Auszahlung der Rentenleistungen in das Inland für den letzten Monat eines Kalendervierteljahres. Das Bundesamt für Soziale Sicherung teilt der Bundesagentur für Arbeit jährlich im Voraus die vier Auszahlungstermine nach Satz 1 mit.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Berechnung des Ausgleichsbetrags","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Fälligkeit des Ausgleichsbetrags","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Verteilung des Ausgleichsbetrags und der Abschlagszahlungen auf den Ausgleichsbetrag","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Inkrafttreten","5",[],false]