[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bapauschv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bapauschv","Verordnung über die Pauschalierung und Zahlung des Ausgleichsbetrags der\nBundesagentur für Arbeit an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für\narbeitsmarktbedingte Renten wegen voller Erwerbsminderung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-09-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbapauschv\u002Fxml.zip",9773468,"§ 3","3","Fälligkeit des Ausgleichsbetrags",null,"Der Ausgleichsbetrag ist fällig zum Fälligkeitstermin der Vorschüsse zur Auszahlung der Rentenleistungen in das Inland für den Monat Dezember des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung durchgeführt wird. Ergibt die Berechnung des Ausgleichsbetrags einen Rückzahlungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit, wird dieser mit der Abschlagszahlung für das letzte Kalendervierteljahr verrechnet.","BAPAUSCHV - § 3 Fälligkeit des Ausgleichsbetrags\n\nDer Ausgleichsbetrag ist fällig zum Fälligkeitstermin der Vorschüsse zur Auszahlung der Rentenleistungen in das Inland für den Monat Dezember des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung durchgeführt wird. Ergibt die Berechnung des Ausgleichsbetrags einen Rückzahlungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit, wird dieser mit der Abschlagszahlung für das letzte Kalendervierteljahr verrechnet.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Fälligkeit der Abschlagszahlungen auf den Ausgleichsbetrag","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Berechnung des Ausgleichsbetrags","1",[31,35],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Verteilung des Ausgleichsbetrags und der Abschlagszahlungen auf den Ausgleichsbetrag","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Inkrafttreten","5",[],false]