[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-battdg-47":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"battdg","Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 betreffend Batterien und Altbatterien","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-09-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbattdg\u002Fxml.zip",3781910,"§ 47","47","Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen","Notifizierungsverfahren","Die notifizierten Stellen haben sicherzustellen, dass Wirtschaftsakteuren ein transparentes und zugängliches Einspruchsverfahren nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 gegen ihre Entscheidungen zur Verfügung steht. Die Funktionsweise des Einspruchsverfahrens wird durch die Akkreditierungsstelle überwacht. Die notifizierten Stellen informieren die notifizierende Behörde und die Akkreditierungsstelle über das vorgesehene Verfahren bei der Antragsstellung auf Notifizierung sowie auf Nachfrage über jeden Einspruch und die Entscheidung hierüber.","BATTDG - Konformitätsbewertung - Notifizierungsverfahren - § 47 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen\n\nDie notifizierten Stellen haben sicherzustellen, dass Wirtschaftsakteuren ein transparentes und zugängliches Einspruchsverfahren nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 gegen ihre Entscheidungen zur Verfügung steht. Die Funktionsweise des Einspruchsverfahrens wird durch die Akkreditierungsstelle überwacht. Die notifizierten Stellen informieren die notifizierende Behörde und die Akkreditierungsstelle über das vorgesehene Verfahren bei der Antragsstellung auf Notifizierung sowie auf Nachfrage über jeden Einspruch und die Entscheidung hierüber.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 4","Kapitel 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 46","Anträge auf Notifizierung, Erteilung der Befugnis","46",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 45","Aufgaben und Befugnisse der Akkreditierungsstelle","45",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 44","Aufgaben der notifizierenden Behörde","44",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 48","Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen","48",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 49","Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Batterie","49",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 50","Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Batterie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union","50",[],false]