[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-battdg-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"battdg","Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 betreffend Batterien und Altbatterien","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-09-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbattdg\u002Fxml.zip",3781911,"§ 48","48","Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen","Notifizierungsverfahren","(1) Folgende Unterlagen sind durch die Wirtschaftsakteure in deutscher Sprache abzufassen: 1.die Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 sowie\n2.die Kontaktangaben nach Artikel 38 Absatz 7 sowie nach Artikel 41 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542, sofern diese nicht in lateinischer Schrift abgefasst sind.\n(2) Eine unterzeichnete Version der EU-Konformitätserklärung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.\n(3) Die Händler müssen nach Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 überprüfen, ob die Anleitung und die Informationen, die der Batterie beigefügt sind, in deutscher Sprache abgefasst sind.","BATTDG - Konformitätsbewertung - Notifizierungsverfahren - § 48 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen\n\n(1) Folgende Unterlagen sind durch die Wirtschaftsakteure in deutscher Sprache abzufassen: 1.die Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 sowie\n2.die Kontaktangaben nach Artikel 38 Absatz 7 sowie nach Artikel 41 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542, sofern diese nicht in lateinischer Schrift abgefasst sind.\n(2) Eine unterzeichnete Version der EU-Konformitätserklärung nach Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.\n(3) Die Händler müssen nach Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2023\u002F1542 überprüfen, ob die Anleitung und die Informationen, die der Batterie beigefügt sind, in deutscher Sprache abgefasst sind.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 4","Kapitel 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 47","Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen","47",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 46","Anträge auf Notifizierung, Erteilung der Befugnis","46",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 45","Aufgaben und Befugnisse der Akkreditierungsstelle","45",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 49","Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Batterie","49",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 50","Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Batterie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union","50",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 51","Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Batterie","51",[],false]