[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-baugb-4c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"baugb","Baugesetzbuch ","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1960-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbaug\u002Fxml.zip",1198395,"§ 4c","4c","Überwachung","Allgemeine Vorschriften","Die Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen; Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen nach § 1a Absatz 3 Satz 2 und von Maßnahmen nach § 1a Absatz 3 Satz 4. Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchstabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3.","BAUGB - Bauleitplanung - Allgemeine Vorschriften - § 4c Überwachung\n\nDie Gemeinden überwachen die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen; Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen nach § 1a Absatz 3 Satz 2 und von Maßnahmen nach § 1a Absatz 3 Satz 4. Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Nummer 3 Buchstabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 4b","Einschaltung eines Dritten","4b",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 4a","Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung","4a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Beteiligung der Behörden","4",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 5","Inhalt des Flächennutzungsplans","5",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 6","Genehmigung des Flächennutzungsplans","6",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 6a","Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet","6a",[],false]