[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-baugb-60":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"baugb","Baugesetzbuch ","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1960-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbaug\u002Fxml.zip",1198462,"§ 60","60","Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen","Umlegung","Für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und für sonstige Einrichtungen ist nur eine Geldabfindung zu gewähren und im Falle der Zuteilung ein Ausgleich in Geld festzusetzen, soweit das Grundstück wegen dieser Einrichtungen einen über den Bodenwert hinausgehenden Verkehrswert hat. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden.","BAUGB - Bodenordnung - Umlegung - § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen\n\nFür bauliche Anlagen, Anpflanzungen und für sonstige Einrichtungen ist nur eine Geldabfindung zu gewähren und im Falle der Zuteilung ein Ausgleich in Geld festzusetzen, soweit das Grundstück wegen dieser Einrichtungen einen über den Bodenwert hinausgehenden Verkehrswert hat. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sind entsprechend anzuwenden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Vierter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 59","Zuteilung und Abfindung","59",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 58","Verteilung nach Flächen","58",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 57","Verteilung nach Werten","57",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 61","Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten","61",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 62","Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse","62",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 63","Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung","63",[],false]