[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-baugb-69":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"baugb","Baugesetzbuch ","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1960-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbaug\u002Fxml.zip",1198471,"§ 69","69","Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme","Umlegung","(1) Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Absatz 1) in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Umlegungsplan an einer zu benennenden Stelle nach Absatz 2 eingesehen werden kann und auszugsweise nach § 70 Absatz 1 Satz 1 zugestellt wird.\n(2) Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.","BAUGB - Bodenordnung - Umlegung - § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme\n\n(1) Die Umlegungsstelle hat den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans (§ 66 Absatz 1) in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Umlegungsplan an einer zu benennenden Stelle nach Absatz 2 eingesehen werden kann und auszugsweise nach § 70 Absatz 1 Satz 1 zugestellt wird.\n(2) Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Vierter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 68","Umlegungsverzeichnis","68",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 67","Umlegungskarte","67",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 66","Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans","66",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 70","Zustellung des Umlegungsplans","70",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 71","Inkrafttreten des Umlegungsplans","71",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 72","Wirkungen der Bekanntmachung","72",[],false]