[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-baugb-6a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"baugb","Baugesetzbuch ","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1960-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbaug\u002Fxml.zip",1198398,"§ 6a","6a","Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet","Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)","(1) Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.\n(2) Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.","BAUGB - Bauleitplanung - Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) - § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet\n\n(1) Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.\n(2) Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 6","Genehmigung des Flächennutzungsplans","6",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 5","Inhalt des Flächennutzungsplans","5",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4c","Überwachung","4c",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 7","Anpassung an den Flächennutzungsplan","7",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 8","Zweck des Bebauungsplans","8",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 9","Inhalt des Bebauungsplans","9",[],false]