[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-baunvo-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":66},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"baunvo","Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1962-06-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbaunvo\u002Fxml.zip",9773579,"§ 17","17","Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung","Maß der baulichen Nutzung","Bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 16 bestehen, auch wenn eine Geschossflächenzahl oder eine Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wird, folgende Orientierungswerte für Obergrenzen: 1\t2\t3\t4\nBaugebiet\tGrund- flächenzahl (GRZ)\tGeschoss- flächenzahl (GFZ)\tBau- massenzahl (BMZ)\nin\tKleinsiedlungsgebieten (WS)\t0,2\t0,4\t–\nin\treinen Wohngebieten (WR) allgemeinen Wohngebieten (WA) Ferienhausgebieten\t 0,4\t 1,2\t –\nin\tbesonderen Wohngebieten (WB)\t0,6\t1,6\t–\nin\tDorfgebieten (MD) Mischgebieten (MI) dörflichen Wohngebieten (MDW)\t 0,6\t 1,2\t –\nin\turbanen Gebieten (MU)\t0,8\t3,0\t–\nin\tKerngebieten (MK)\t1,0\t3,0\t–\nin\tGewerbegebieten (GE) Industriegebieten (GI) sonstigen Sondergebieten\t 0,8\t 2,4\t 10,0\nin\tWochenendhausgebieten\t0,2\t0,2\t–\nIn Wochenendhausgebieten und Ferienhausgebieten dürfen die Orientierungswerte für Obergrenzen nach Satz 1 nicht überschritten werden.","BAUNVO - Maß der baulichen Nutzung - § 17 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung\n\nBei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 16 bestehen, auch wenn eine Geschossflächenzahl oder eine Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wird, folgende Orientierungswerte für Obergrenzen: 1\t2\t3\t4\nBaugebiet\tGrund- flächenzahl (GRZ)\tGeschoss- flächenzahl (GFZ)\tBau- massenzahl (BMZ)\nin\tKleinsiedlungsgebieten (WS)\t0,2\t0,4\t–\nin\treinen Wohngebieten (WR) allgemeinen Wohngebieten (WA) Ferienhausgebieten\t 0,4\t 1,2\t –\nin\tbesonderen Wohngebieten (WB)\t0,6\t1,6\t–\nin\tDorfgebieten (MD) Mischgebieten (MI) dörflichen Wohngebieten (MDW)\t 0,6\t 1,2\t –\nin\turbanen Gebieten (MU)\t0,8\t3,0\t–\nin\tKerngebieten (MK)\t1,0\t3,0\t–\nin\tGewerbegebieten (GE) Industriegebieten (GI) sonstigen Sondergebieten\t 0,8\t 2,4\t 10,0\nin\tWochenendhausgebieten\t0,2\t0,2\t–\nIn Wochenendhausgebieten und Ferienhausgebieten dürfen die Orientierungswerte für Obergrenzen nach Satz 1 nicht überschritten werden.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Höhe baulicher Anlagen","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche","20",[49,56,62],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BVerwG, Urt. v. 11.09.2014 – 4 CN 3\u002F14","ECLI:DE:BVerwG:2014:110914U4CN3.14.0","1. Die Präklusion nach § 47 Abs. 2a VwGO setzt voraus, dass die ortsübliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB ordnungsgemäß erfolgt ist. Dies gilt sowohl für Ort und Dauer der Auslegung als auch für die Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.\n2. Bei der im Rahmen des § 10 BauNVO geforderten Prüfung, ob ein Wochenendhausgebiet trotz bestandssichernder Festsetzungen von Wohnnutzungen sein Gepräge wahrt (Urteil vom 11. Juli 2013 - BVerwG 4 CN 7.12 - BVerwGE 147, 138 Rn. 19), bleiben Wochenendhäuser außer Betracht, die wegen ihrer atypischen Größe das Gebiet als Wochenendhausgebiet nicht prägen können.","2014-09-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201400007.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":58,"date":59,"source_url":60,"source_type":61},"Sächsisches OVG, Beschl. v. 02.11.2011 – 5 A 24\u002F09",null,"2011-11-02","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=2582","sachsen_rechtsprechung",{"title":63,"ecli":58,"leitsatz":63,"date":64,"source_url":65,"source_type":61},"1. Auch bei einer Straßenlänge von ca. 3 km kann die Benennung einer (im Stadtgebiet gelegenen) Straße, des Planvorhabens (hier: \"Lebensmittelmarkt\") und der Nummern der betroffenen Flurstücke das Plangebiet ausreichend kennzeichnen und damit der Anstoßfunktion des § 3 Abs. 2 BauGB genügen. 2. Die Verlagerung der Bewältigung eines durch ein Planvorhaben ausgelösten Konfliktes (hier: Schallimmissionen) vom Planverfahren in ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren ist abwägungsfehlerhaft, wenn der Gemeinderat über die bereits vorab nach § 33 Abs. 1 BauGB erfolgte Erteilung der Baugenehmigung nicht informiert war. 3. Die Verlagerung der Bewältigung eines Konfliktes (hier: Schallimmissionen) in das dem Planverfahren nachfolgende Baugenehmigungsverfahren ist abwägungsfehlerhaft, wenn dem Gemeinderat bereits erstellte und bei der Baugenehmigungsbehörde eingereichte Gutachten (hier: zum Schallschutz) bei Beschlussfassung nicht vorlagen. 4. Nach Beschlussfassung des Gemeinderates vorgenommene Änderungen des Entwurfs eines Bebauungsplanes, die inhaltlich in den Bereich der planerischen Willensbildung des Gemeinderates eingreifen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines Beitrittsbeschlusses. Dies gilt auch für Änderungen, die von der Genehmigungsbehörde als rein klarstellend und redaktionell bezeichnet wurden.","2005-11-11","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=303",false]